SOLARTECHNIK -die Zukunft: Heute !  
 
  EE=ERNEUERBARE-ENERGIEN 06.05.2024 21:40 (UTC)
   
 

In einer halben Stunde sendet die Sonne so viel Energie auf die Erde wie die gesamte Menschheit in einem Jahr verbraucht. Das natürliche Potential Erneuerbarer Energien auf der Erde ist unerschöpflich und beträgt Jahr für Jahr ein Vieltausendfaches des weltweiten Energieverbrauchs.

 

Bereits mit den heute verfügbaren Erneuerbare-Energien-Technologien könnten konventionelle Energien vollständig ersetzt werden. Sowohl der Bedarf für Wärme, als auch für Strom und Kraftstoffe kann durch Sonnen-. Bio-, Windenergie, Erdwärme und Wasserkraft gedeckt werden.

Aber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten wachsen die Nutzungsmöglichkeiten der Erneuerbaren-Energien:

Im Zuge des technischen Fortschritts und des Übergangs zur Massenfertigung der Anwendungstechniken werden Erneuerbare-Energien immer kostengünstiger.

 

Die Kosten konventioneller Energien steigen hingegen aufgrund zurückgehender Reserven und ihre Umweltlasten.

In Gebieten ohne Stromnetz sind Erneuerbare-Energien bereits heute ohne Mehrkosten nutzbar.

In Deutschland werden die meisten Erneuerbaren-Energien voraussichtlich in 10 bis 15 Jahren gegenüber Kohle, Öl, Gas und Kernenergie wettbewerbsfähig sein.

Branche Erneuerbarer Energien fordert den europäischen Rat zu einer Stärkung der europäischen Regelungen zum Ausbau Erneuerbarer Energien auf

FORSCHUNGSINSTITUTE SIND SICH EINIG:

EE KÖNNEN UNSERE ENERGIEVERSORGUNG SICHERN

 

Nach einer Studie des Wuppertaler Instituts und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt können Erneuerbare-Energien im Jahr 2020 bis zu 14 % des Endenergieverbrauchs abdecken.

2030 sollen es laut der Studie 24 % und im Jahr 2050 schon bis zu 64 % sein.

Bis zum Jahr 2100 ist danach eine Vollversorgung mit Erneuerbaren-Energien möglich –vorausgesetzt, der Energieverbrauch sinkt und der Ausbau der Erneuerbaren-Energien wird konsequent fortgesetzt.

 

Die Enquete-Kommission „Nachhaltige Energieversorgung“ des Deutschen Bundestages kam im Jahr 2002 zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und ökonomischen Anforderungen im Jahr 2050 über die Hälfte des Endenergieverbrauchs durch Erneuerbare-Energien gedeckt werden kann.

 

 

Für die globale Ebene kommt der Wissenschaftliche Beirat für Globale Umweltveränderungen der Bundesregierung zu einem ähnlichen Ergebnis:

Weltweit kann der Anteil Erneuerbarer-Energien im Jahr 2050 50 % betragen.

Solche Ausbauszenarien erfordern jedoch entsprechende Rahmenbedingungen:

Mit ihrer aktuellen Studie für das Bundeswirtschaftsministerium vom Frühjahr 2005 prognostizieren die Institute prognos und EWI, das Erneuerbare-Energien im Jahr 2030 38 % der Kraftwerkskapazität, 26 % der Bruttostromerzeugung und 11,5 % des Primärenenergieverbrauchs bereitstellen.

Dabei gehen sie allerdings von weitgehend gleich bleibenden Verhältnissen aus:

Grundlage der Prognose ist u. a. die Annahme, dass der Kohlepreis bis zum Jahr 2030 relativ stabil bleibt und der Preis für Rohöl bis 2030 auf 37 US-Dollar/Barrel [realer Preis bezogen auf das Jahr 2000] steigt, d. h. nominal auf etwa 60 US-Dollar. Allerdings hat der Rohölpreis bereits im August 2005 die 64-Dollar-Marke durchbrochen und auch der Preis für Steinkohle ist deutlich gestiegen.

Insofern werden die Bedingungen für Erneuerbare-Energien immer besser.

 

 
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  AKTUELLES
Kostenlose Beratung + Angebot: 06083-941035 oder 0178-8826775 Geld verdienen mit dem selbst erzeugten Strom ist in. Möglich macht es das seit dem Jahr 2000 vorhandene "Erneuerbare Energien Gesetz". Dieses Gesetz wurde u.a. beschlossen, um für den Hauseigentümer einen Anreiz zu schaffen, auf dem Dach Solarzellen zu installieren und so den Einsatz von regenerativen Energien zu fördern. Erreicht werden sollte dieses Ziel zum einen durch günstige Kredite u.a. durch die KfW-Förderbank, zum anderen aber auch dadurch, daß die Stromversorgungsunternehmen den durch die privaten Solaranlagen erzeugten Strom zu einem garantierten Festpreis für eine definierte Anzahl an Jahren übernehmen mußten bzw. müssen. Konkret bedeutet das, daß jede Kilowattstunde mit 51,8 Cent vergütet wird und das über einen Zeitraum von zwanzig Jahren. Aber alles hat bekanntlich einmal ein Ende und so wird die Förderung nun Schritt für Schritt zurückgefahren. Wer also noch in den vollen Genuß der aktuellen Förderung kommen möchte, der sollte sich beeilen und seine Anlage noch dieses Jahr montieren und ans Netz anschließen lassen. Denn ab 2007 sinkt der garantierte Abnahmepreise, den die Energieunternehmen zahlen müssen, mit jedem Jahr um fünf Prozent. In 2007 werden z.B. noch gut 49 Cent vergütet. Rufen Sie uns an: 06083-941035 oder 0178-8826775
  EU und EEG
Berlin - Im Vorfeld des EU-Frühjahrsgipfels richten europäische Unternehmer die Forderung an den europäischen Rat, die für den EU-weiten Ausbau der Erneuerbaren Energien bestehenden Richtlinien zu stärken und fortzuschreiben. Nach Meinung von Hans Jörn Rieks, Geschäftsführer von Vestas Central Europe, könne eine Regelung, die nur ein Gesamtziel von 20 Prozent für Erneuerbare Energien bis 2020 vorsieht, den erfolgreichen Ausbau einer der innovativsten Branchen in Europa gefährden, wenn - wie geplant - die bestehenden Richtlinien für Strom aus Erneuerbaren Energien und Biokraftstoffe nicht fortgeschrieben und verbessert würden. Dabei drängt die Branche die EU-Kommission zu der Erstellung eines neuen Gesamtrahmens für Erneuerbare Energien, bei dem die erfolgreichen regionalen Förderungen für Strom und Kraftstoffe als Grundlage dienen sollen. So fordert Hans-Martin Rüter, Vorstandsvorsitzender der Conergy AG, neben der Stärkung der existierenden Richtlinien die schnellstmögliche Einführung der bereits geplanten Richtlinie für Wärme und Kühlung aus Erneuerbaren Energien. Dabei sieht er die deutsche Bundesregierung im Rahmen ihrer europäischen Ratspräsidentschaft in der Pflicht.
  § 16 EEG
Besondere Ausgleichsregelung gem. § 16 Erneuerbare-Energien-Gesetz
Grundlagen
Die Novelle des Erneuerbare-Enegien-Gesetz (EEG) zielt darauf ab, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung konsequent weiter auszubauen. Ziel der Bundesregierung ist, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu steigern.
Die Kosten für den Bezug von EEG-Strom werden von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, getragen. Diese Kosten können jedoch an die Letztverbraucher weitergegeben werden. Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen sind von diesen Kosten besonders betroffen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begrenzt auf Antrag den Anteil der Strommenge, der von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Letztverbraucher, die Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Schienenbahnen sind, weitergegeben wird, um dadurch die sich aus der Weitergabe der Strommenge für diese Unternehmen ergebenden Kosten zu verringern.
Antragsunterlagen
Der Antrag einschließlich der vollständigen Antragsunterlagen ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle jeweils bis zum 30. Juni des laufenden Jahres zu stellen (Ausschlussfrist). Die Entscheidung ergeht mit Wirkung gegenüber dem Antragsteller, dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber. Sie wird zum 1. Januar des Folgejahres mit einer Geltungsdauer von einem Jahr wirksam.
Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte per eMail über unser Kontaktformular.

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