SOLARTECHNIK -die Zukunft: Heute !  
 
  VORAUSSETZUNGEN 07.05.2024 02:57 (UTC)
   
 

Was sind die optimalen Voraussetzungen?

Für die Aufstellung der Photovoltaikanlage benötigt man zuerst einen Standort.

Der optimale Standort erfüllt folgende Voraussetzungen:

Solarzellen können mit 28° nach Süden ausgerichtet werden  
(z.B. auf einer Dachfläche)

 

 

Solarzellen sind ganzjährig unverschattet
(auch nicht durch kleine Schatten von Stromleitungen oder Antennenmasten)
Anschluss an das öffentliche Stromnetz ist vorhanden

 

Im Normalfall wird man nicht über den optimalen Standort verfügen.
Das heißt aber noch lange nicht, dass eine Anlage nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann.

Welcher Ertrag kann zu einer bestimmten Ausrichtung erwartet werden? Dies können Sie leicht ermitteln.
Hat man keine eigene Aufstellfläche zur Verfügung, besteht noch die Möglichkeit eine Dachfläche anzumieten. Im letzten Abschnitt dieser Seite befindet sich ein Link zu einer Plattform, auf welcher Mieter und Vermieter Dachflächen suchen und anbieten können.
Empfehlung: Auswahl eines möglichst unverschatteten Standorts (zumindest in der Hauptertragszeit Frühjahr bis Herbst) mit Südost-, Süd- oder Südwestausrichtung.
Welches System sollte man wählen?

 

und Ausführungsarten:

NETZEINSPEISUNG


Einspeisung von Solarstrom ins öffentliche Stromnetz ohne Zwischenspeicherung in Akkus

INSELSYSTEM



Speicherung von Solarstrom in Akkus zur Sicherung der Stromversorgung in Gebieten ohne Stromanschluss (z.B. Alpenhütten).


Auf dieser Internetdomain werden nur Solarstromanlagen mit einer hohen Rentabilität betrachtet. Aus diesem Grund wird auf die Inselanlagen nicht näher eingegangen.

Die lukrativen Netzeinspeisesysteme werden in folgenden Ausführungsarten hergestellt und vertrieben:

Fest ausgerichtete Solarzellenmodule

 

Variabel ausgerichtete Solarzellenmodule
als passiv oder aktiv um eine oder zwei Achsen nachgeführter Konstruktionstyp, mit dem Sonnenstand angepasstem Ausrichtungswinkel.
Eine um zwei Achsen nachgeführte Anlage führt zu einem um 25-35% höheren jährlichen Stromertrag.
Die tatsächlichen Investitionskosten steigen allerdings auch beträchtlich an. Die kompliziertere Konstruktion und vergleichsweise niedrige Garantiezeiten von 5 Jahren lassen einen höheren Wartungs- und Kostenaufwand während der Betriebszeit erwarten.

Empfehlung:
Unter Renditegesichtspunkten sollten fest ausgerichtete Netzeinspeisesysteme die 1. Wahl darstellen.

 
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  AKTUELLES
Kostenlose Beratung + Angebot: 06083-941035 oder 0178-8826775 Geld verdienen mit dem selbst erzeugten Strom ist in. Möglich macht es das seit dem Jahr 2000 vorhandene "Erneuerbare Energien Gesetz". Dieses Gesetz wurde u.a. beschlossen, um für den Hauseigentümer einen Anreiz zu schaffen, auf dem Dach Solarzellen zu installieren und so den Einsatz von regenerativen Energien zu fördern. Erreicht werden sollte dieses Ziel zum einen durch günstige Kredite u.a. durch die KfW-Förderbank, zum anderen aber auch dadurch, daß die Stromversorgungsunternehmen den durch die privaten Solaranlagen erzeugten Strom zu einem garantierten Festpreis für eine definierte Anzahl an Jahren übernehmen mußten bzw. müssen. Konkret bedeutet das, daß jede Kilowattstunde mit 51,8 Cent vergütet wird und das über einen Zeitraum von zwanzig Jahren. Aber alles hat bekanntlich einmal ein Ende und so wird die Förderung nun Schritt für Schritt zurückgefahren. Wer also noch in den vollen Genuß der aktuellen Förderung kommen möchte, der sollte sich beeilen und seine Anlage noch dieses Jahr montieren und ans Netz anschließen lassen. Denn ab 2007 sinkt der garantierte Abnahmepreise, den die Energieunternehmen zahlen müssen, mit jedem Jahr um fünf Prozent. In 2007 werden z.B. noch gut 49 Cent vergütet. Rufen Sie uns an: 06083-941035 oder 0178-8826775
  EU und EEG
Berlin - Im Vorfeld des EU-Frühjahrsgipfels richten europäische Unternehmer die Forderung an den europäischen Rat, die für den EU-weiten Ausbau der Erneuerbaren Energien bestehenden Richtlinien zu stärken und fortzuschreiben. Nach Meinung von Hans Jörn Rieks, Geschäftsführer von Vestas Central Europe, könne eine Regelung, die nur ein Gesamtziel von 20 Prozent für Erneuerbare Energien bis 2020 vorsieht, den erfolgreichen Ausbau einer der innovativsten Branchen in Europa gefährden, wenn - wie geplant - die bestehenden Richtlinien für Strom aus Erneuerbaren Energien und Biokraftstoffe nicht fortgeschrieben und verbessert würden. Dabei drängt die Branche die EU-Kommission zu der Erstellung eines neuen Gesamtrahmens für Erneuerbare Energien, bei dem die erfolgreichen regionalen Förderungen für Strom und Kraftstoffe als Grundlage dienen sollen. So fordert Hans-Martin Rüter, Vorstandsvorsitzender der Conergy AG, neben der Stärkung der existierenden Richtlinien die schnellstmögliche Einführung der bereits geplanten Richtlinie für Wärme und Kühlung aus Erneuerbaren Energien. Dabei sieht er die deutsche Bundesregierung im Rahmen ihrer europäischen Ratspräsidentschaft in der Pflicht.
  § 16 EEG
Besondere Ausgleichsregelung gem. § 16 Erneuerbare-Energien-Gesetz
Grundlagen
Die Novelle des Erneuerbare-Enegien-Gesetz (EEG) zielt darauf ab, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung konsequent weiter auszubauen. Ziel der Bundesregierung ist, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu steigern.
Die Kosten für den Bezug von EEG-Strom werden von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, getragen. Diese Kosten können jedoch an die Letztverbraucher weitergegeben werden. Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen sind von diesen Kosten besonders betroffen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begrenzt auf Antrag den Anteil der Strommenge, der von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Letztverbraucher, die Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Schienenbahnen sind, weitergegeben wird, um dadurch die sich aus der Weitergabe der Strommenge für diese Unternehmen ergebenden Kosten zu verringern.
Antragsunterlagen
Der Antrag einschließlich der vollständigen Antragsunterlagen ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle jeweils bis zum 30. Juni des laufenden Jahres zu stellen (Ausschlussfrist). Die Entscheidung ergeht mit Wirkung gegenüber dem Antragsteller, dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber. Sie wird zum 1. Januar des Folgejahres mit einer Geltungsdauer von einem Jahr wirksam.
Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte per eMail über unser Kontaktformular.

© 2007 Solar-Technik-Beratung Dipl. Betr.Wirt/Bautechniker (grad.) Günter Müller, Goldhecker Weg 6, 61276 Weilrod Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
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