SOLARTECHNIK -die Zukunft: Heute !  
 
  IMPRESSUM/AGB´s 06.05.2024 22:03 (UTC)
   
 

Solar - Technik - Beratung MÜLLER

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für Bauprodukte und Bauelemente

Vertrieb und Beratung 

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Dipl. Betriebswirt/Bautechniker (grad.) Günter Müller

Goldhecker Weg 6

61276 Weilrod

Fon  : 06083-941035

Fax  : 06083-941037

Funk: 0178-8826775

Steuernummer: 003  849 02864

USt-IdNr. (gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz): DE 254088397 

URL: http://www.solar-technik-beratung.de

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eMail: SolarTechnik-Mueller@web.de

Inhaltlich verantwortlich gem. § 10 Abs. 3 Medienstaatsvertrag (MdStV) und nach § 5 Telemediengesetz (TMG):

Dipl. Betriebswirt/Bautechniker (grad.) Günter Müller

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Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Usingen/Taunus.

 

 

 
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  AKTUELLES
Kostenlose Beratung + Angebot: 06083-941035 oder 0178-8826775 Geld verdienen mit dem selbst erzeugten Strom ist in. Möglich macht es das seit dem Jahr 2000 vorhandene "Erneuerbare Energien Gesetz". Dieses Gesetz wurde u.a. beschlossen, um für den Hauseigentümer einen Anreiz zu schaffen, auf dem Dach Solarzellen zu installieren und so den Einsatz von regenerativen Energien zu fördern. Erreicht werden sollte dieses Ziel zum einen durch günstige Kredite u.a. durch die KfW-Förderbank, zum anderen aber auch dadurch, daß die Stromversorgungsunternehmen den durch die privaten Solaranlagen erzeugten Strom zu einem garantierten Festpreis für eine definierte Anzahl an Jahren übernehmen mußten bzw. müssen. Konkret bedeutet das, daß jede Kilowattstunde mit 51,8 Cent vergütet wird und das über einen Zeitraum von zwanzig Jahren. Aber alles hat bekanntlich einmal ein Ende und so wird die Förderung nun Schritt für Schritt zurückgefahren. Wer also noch in den vollen Genuß der aktuellen Förderung kommen möchte, der sollte sich beeilen und seine Anlage noch dieses Jahr montieren und ans Netz anschließen lassen. Denn ab 2007 sinkt der garantierte Abnahmepreise, den die Energieunternehmen zahlen müssen, mit jedem Jahr um fünf Prozent. In 2007 werden z.B. noch gut 49 Cent vergütet. Rufen Sie uns an: 06083-941035 oder 0178-8826775
  EU und EEG
Berlin - Im Vorfeld des EU-Frühjahrsgipfels richten europäische Unternehmer die Forderung an den europäischen Rat, die für den EU-weiten Ausbau der Erneuerbaren Energien bestehenden Richtlinien zu stärken und fortzuschreiben. Nach Meinung von Hans Jörn Rieks, Geschäftsführer von Vestas Central Europe, könne eine Regelung, die nur ein Gesamtziel von 20 Prozent für Erneuerbare Energien bis 2020 vorsieht, den erfolgreichen Ausbau einer der innovativsten Branchen in Europa gefährden, wenn - wie geplant - die bestehenden Richtlinien für Strom aus Erneuerbaren Energien und Biokraftstoffe nicht fortgeschrieben und verbessert würden. Dabei drängt die Branche die EU-Kommission zu der Erstellung eines neuen Gesamtrahmens für Erneuerbare Energien, bei dem die erfolgreichen regionalen Förderungen für Strom und Kraftstoffe als Grundlage dienen sollen. So fordert Hans-Martin Rüter, Vorstandsvorsitzender der Conergy AG, neben der Stärkung der existierenden Richtlinien die schnellstmögliche Einführung der bereits geplanten Richtlinie für Wärme und Kühlung aus Erneuerbaren Energien. Dabei sieht er die deutsche Bundesregierung im Rahmen ihrer europäischen Ratspräsidentschaft in der Pflicht.
  § 16 EEG
Besondere Ausgleichsregelung gem. § 16 Erneuerbare-Energien-Gesetz
Grundlagen
Die Novelle des Erneuerbare-Enegien-Gesetz (EEG) zielt darauf ab, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung konsequent weiter auszubauen. Ziel der Bundesregierung ist, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu steigern.
Die Kosten für den Bezug von EEG-Strom werden von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, getragen. Diese Kosten können jedoch an die Letztverbraucher weitergegeben werden. Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen sind von diesen Kosten besonders betroffen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begrenzt auf Antrag den Anteil der Strommenge, der von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Letztverbraucher, die Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Schienenbahnen sind, weitergegeben wird, um dadurch die sich aus der Weitergabe der Strommenge für diese Unternehmen ergebenden Kosten zu verringern.
Antragsunterlagen
Der Antrag einschließlich der vollständigen Antragsunterlagen ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle jeweils bis zum 30. Juni des laufenden Jahres zu stellen (Ausschlussfrist). Die Entscheidung ergeht mit Wirkung gegenüber dem Antragsteller, dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber. Sie wird zum 1. Januar des Folgejahres mit einer Geltungsdauer von einem Jahr wirksam.
Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte per eMail über unser Kontaktformular.

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