SOLARTECHNIK -die Zukunft: Heute !  
 
  FÖRDERUNG 06.05.2024 14:01 (UTC)
   
 

Hier die wichtigsten Eckpunkte der Neuauflage des BAFA Förderprogramms im Überblick:

 

  • Antragsteller, die bereits im letzten Jahr einen Antrag gestellt haben, aber wegen der knappen Haushaltsmittel leer ausgegangen sind, können ihren Antrag erneut einreichen, auch wenn das Vorhaben bereits begonnen wurde!

 

  • Das Verfahren zur „Basisförderung“ ist vereinfacht worden, Anträge können hier ohne den Nachweis eines konkreten Liefervertrages gestellt werden

 

  • Anträge können ab 15. März 2007 abgegeben werden

 

  • Gefördert werden Vorhaben, die vor dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und bei Antragstellung beendet sind

 

  • Investitionszulagen für Solarkollektoren werden nur noch gewährt, wenn die Größe der Anlage 40 m² nicht überschreitet. Größere Anlagen sollen durch das begleitende KfW Programm abgedeckt werden, dieses Förderprogramm ist aber noch nicht von der EU genehmigt

 

  • Der Fördertopf der BAFA wurde für 2007 um 33 Mio. € auf insgesamt 213 Mio. € aufgestockt

 

  • Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung können mit 40 € je m² Kollektorfläche gefördert werden

 

  • Solarkollektoranlagen, die auch eine Heizungsunterstützung gewährleisten können mit 70 € je m² Kollektorfläche gefördert werden

 

  • In Zukunft soll mit dem Instrument der „Förderampel“ mehr Transparenz über die aktuelle Höhe der verfügbaren Mittel entstehen

Erneuerbare Energien

Die neuen Förderrichtlinien zum Marktanreizprogramm wurden am 20. Januar 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft gesetzt.

Danach wird im Jahr 2007 die Förderung für Solarkollektoranlagen und Biomassekessel mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und für Biomasse– und Geothermieheizwerke im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien fortgeführt.

Für das KfW-Programm können jedoch vorläufig keine Anträge entgegengenommen werden, da die Genehmigung des Programms durch die EU-Kommission noch aussteht. Die folgenden Hinweise beziehen sich daher ausschließlich auf die Förderung durch das BAFA.

Erneute Antragstellung für im Jahr 2006 abgelehnte Vorhaben

Antragsteller, die im Jahr 2006 bereits einen Förderantrag beim BAFA gestellt hatten und wegen ausgeschöpfter Haushaltsmittel abgelehnt wurden, können im Jahr 2007 (spätestens bis zum 31. Juli 2007) einen erneuten Antrag auf Förderung stellen. Zugelassen ist die erneute Antragsstellung auch für diejenigen Antragsteller, die ohne den Ablehnungsbescheid des BAFA abzuwarten, bereits mit der Investition begonnen hatten.

Bei der erneuten Antragstellung muss die Investition abgeschlossen sein. Zusammen mit dem Antrag ist der vollständige Verwendungsnachweis vorzulegen. Die Fördersätze für diese Anträge orientieren sich an denen der Förderrichtlinien vom 12. Juni 2006.

Neues Antragsverfahren für erstmals gestellte Anträge

Ab 2007 wird im Bereich der „Basisförderung“ auf ein vereinfachtes, bürgerfreundliches und effizienteres Förderverfahren umgestellt. Für den Antragsteller entfällt die bisherige Verpflichtung, vor Abschluss eines Liefer– und Leistungsvertrages einen Förderantrag beim BAFA zu stellen.

Die Basisförderung umfasst die Förderung von Solarkollektoranlagen bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche, von automatisch beschickten Biomasseanlagen ab 8 kW bis 100 kW Nennwärmeleistung und von handbeschickten Scheitholzvergaserkesseln ab 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung. Für die Basisförderung sind Anträge auf Förderung erst nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen.

Förderfähig sind Vorhaben, die ab dem 16. Oktober 2006 begonnen wurden und zum Zeitpunkt der Antragstellung fertiggestellt sind. Mit der Durchführung der Investition muss daher zukünftig nicht gewartet werden, bis ein Antrag gestellt werden kann oder dieser durch das BAFA beschieden wird. Es wird jedoch den Antragstellern empfohlen, sich bei Auswahl der Anlage zu informieren, ob diese die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Förderrichtlinie erfüllt. Nähere Informationen hierzu werden in Kürze auf der Homepage verfügbar sein.

Zusammen mit dem Antrag sind Unterlagen zum Nachweis über die Betriebsbereitschaft der Anlage zu erbringen. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Für Antragsteller, die ihre Anlage im Zeitraum vom 16. Oktober 2006 bis 31. März 2007 betriebsbereit installiert haben, endet die Antragsfrist erst am 30. September 2007.

Für besonders innovative Anwendungen der oben genannten Technologien kann eine höhere Förderung über den „Innovationsbonus“ (siehe unten) in Anspruch genommen werden. Dann ist jedoch der Förderantrag vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages zu stellen!

Neue Fördersätze ab 2007 – Basisförderung

Nach dem vereinfachten Verfahren können für folgende Investitionen Anträge gestellt werden.

Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche:

Die Förderung beträgt 40,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 275,00 Euro.

Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung bis 40 m² installierter Bruttokollektorfläche:

Die Förderung beträgt 70,00 Euro je m² installierter Bruttokollektorfläche.

Automatisch beschickte Biomassekessel:

Die Förderung beträgt für Pelletkessel, Pelletöfen und Kombinationskessel Pellets-Scheitholz bis 100 kW Nennwärmeleistung: 24,00 Euro je kW, mindestens jedoch 1.000,00 Euro.

Hackschnitzelkessel: 500,00 Euro je Anlage.

Scheitholzvergaserkessel von 15 kW bis 30 kW Nennwärmeleistung:

Die Förderung beträgt 750,00 Euro je Anlage.

Mit diesen Fördersätzen wird der aktuellen Marktentwicklung und der starken Nachfrage nach den geförderten Technologien Rechnung getragen.

Änderungen bei den Anforderungen für förderfähige Anlagen

  • Für erstmals gestellte Anträge sind folgende Änderungen zu beachten:
    Investitionszuschüsse erhalten nur noch Solarkollektoranlagen bis zu einer installierten Bruttokollektorfläche von 40 m².
    Größere Anlagen sollen zukünftig mit einer höheren Förderquote im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien gefördert werden. Dieses ist derzeit noch nicht geöffnet. Hierzu ist eine Antragstellung vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages notwendig! Bereits begonnene Maßnahmen sind nicht förderfähig!
  • Solarkollektoren, die ab 2007 eine Prüfung nach DIN EN 12975 erhalten, müssen zusätzlich zu den bisherigen Fördervoraussetzungen das Prüfzeichen Solar Keymark tragen.
  • Der Kesselwirkungsgrad für Biomasse-Feuerungsanlagen bis 100 kW beträgt mindestens 90 %.

Verbesserte Förderung für Innovationen

Neu eingeführt wird ein „Innovationsbonus“ für besonders innovative Anwendungen oder Anlagenteile nach diesen Richtlinien förderfähigen Technologien. Die neue Förderrichtlinie regelt, welche Anwendungen bzw. Anlagenteile in Frage kommen, beispielsweise große Solarkollektoranlagen, die besondere Anforderungen erfüllen oder Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseanlagen bis 100 kW Nennwärmeleistung.
In Kürze werden Anwendungsbestimmungen erlassen, die die technischen Anforderungen an eine Förderfähigkeit näher beschreiben. Erst danach ist eine Antragstellung möglich. Der Antrag ist vor Abschluss eines Liefer– und Leistungsvertrages zu stellen! Wird dies versäumt, kann nur eine Förderung im Rahmen der Basisförderung erfolgen.

Abgrenzung bei Solarkollektoranlagen

Abgrenzung der Fördertatbestände bei der KfW und beim BAFA

Solarkollektoranlagen sind entweder beim BAFA oder bei der KfW im Rahmen dieses Programms förderfähig. Die Abgrenzung erfolgt über die Größe der Anlage. Vom BAFA werden Anlagen gefördert, deren Bruttokollektorfläche weniger oder gleich 40 m² beträgt. Die KfW fördert Anlagen mit einer Bruttokollektorfläche über 40 m².

Abgrenzung zwischen Basisförderung und Innovationsbonus beim BAFA

Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung oder kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Bruttokollektorfläche kleiner als 20 m² können nur die Basisförderung erhalten. Die Errichtung der Anlage kann ohne vorherige Antragstellung beim BAFA erfolgen.

Solarkollektoranlagen mit einer Bruttokollektorfläche zwischen 20 und 40 m² können entweder die Basisförderung oder, sofern zusätzliche Anforderungen erfüllt sind, den Innovationsbonus erhalten. Fördervoraussetzung für den Investitionsbonus ist, dass vor der Antragstellung beim BAFA kein Liefer– und Leistungsvertrag abgeschlossen wurde. Sonst kann höchstens im Rahmen der Basisförderung gefördert werden. Gleiches gilt bei Solarkollektoranlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kälteerzeugung.

Verfügbare Haushaltsmittel

Für das Jahr 2007 stehen für die Förderung aus dem Marktanreizprogramm 33 Mio. Euro zusätzlicher Haushaltsmittel (und damit insgesamt für das BAFA 175 Mio. Euro) zur Verfügung. Mit der Aufstockung des Titels kann eine hohe Nachfrage nach der Förderung bedient werden und eine kontinuierliche Bewilligung von Fördermitteln über das gesamte Jahr erfolgen. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs beim BAFA. Sollten die Haushaltsmittel für 2007 vorzeitig erschöpft sein, kann eine Förderung im Folgejahr in Betracht kommen.

Über die Verfügbarkeit der Haushaltsmittel soll mit Hilfe einer sogenannten „Förderampel“ Transparenz hergestellt werden.

Förderampel / Momentaner Mittelabfluss


Von den in diesem Jahr für das Marktanreizprogramm zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von 175 Millionen Euro sind bisher 32.5 Millionen Euro bewilligt und ausgezahlt worden.

Es stehen damit in diesem Jahr noch 142.5 Millionen Euro zur Verfügung.

Erneuerbare Energien (Umweltfreundliche Energien)

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn

 
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  AKTUELLES
Kostenlose Beratung + Angebot: 06083-941035 oder 0178-8826775 Geld verdienen mit dem selbst erzeugten Strom ist in. Möglich macht es das seit dem Jahr 2000 vorhandene "Erneuerbare Energien Gesetz". Dieses Gesetz wurde u.a. beschlossen, um für den Hauseigentümer einen Anreiz zu schaffen, auf dem Dach Solarzellen zu installieren und so den Einsatz von regenerativen Energien zu fördern. Erreicht werden sollte dieses Ziel zum einen durch günstige Kredite u.a. durch die KfW-Förderbank, zum anderen aber auch dadurch, daß die Stromversorgungsunternehmen den durch die privaten Solaranlagen erzeugten Strom zu einem garantierten Festpreis für eine definierte Anzahl an Jahren übernehmen mußten bzw. müssen. Konkret bedeutet das, daß jede Kilowattstunde mit 51,8 Cent vergütet wird und das über einen Zeitraum von zwanzig Jahren. Aber alles hat bekanntlich einmal ein Ende und so wird die Förderung nun Schritt für Schritt zurückgefahren. Wer also noch in den vollen Genuß der aktuellen Förderung kommen möchte, der sollte sich beeilen und seine Anlage noch dieses Jahr montieren und ans Netz anschließen lassen. Denn ab 2007 sinkt der garantierte Abnahmepreise, den die Energieunternehmen zahlen müssen, mit jedem Jahr um fünf Prozent. In 2007 werden z.B. noch gut 49 Cent vergütet. Rufen Sie uns an: 06083-941035 oder 0178-8826775
  EU und EEG
Berlin - Im Vorfeld des EU-Frühjahrsgipfels richten europäische Unternehmer die Forderung an den europäischen Rat, die für den EU-weiten Ausbau der Erneuerbaren Energien bestehenden Richtlinien zu stärken und fortzuschreiben. Nach Meinung von Hans Jörn Rieks, Geschäftsführer von Vestas Central Europe, könne eine Regelung, die nur ein Gesamtziel von 20 Prozent für Erneuerbare Energien bis 2020 vorsieht, den erfolgreichen Ausbau einer der innovativsten Branchen in Europa gefährden, wenn - wie geplant - die bestehenden Richtlinien für Strom aus Erneuerbaren Energien und Biokraftstoffe nicht fortgeschrieben und verbessert würden. Dabei drängt die Branche die EU-Kommission zu der Erstellung eines neuen Gesamtrahmens für Erneuerbare Energien, bei dem die erfolgreichen regionalen Förderungen für Strom und Kraftstoffe als Grundlage dienen sollen. So fordert Hans-Martin Rüter, Vorstandsvorsitzender der Conergy AG, neben der Stärkung der existierenden Richtlinien die schnellstmögliche Einführung der bereits geplanten Richtlinie für Wärme und Kühlung aus Erneuerbaren Energien. Dabei sieht er die deutsche Bundesregierung im Rahmen ihrer europäischen Ratspräsidentschaft in der Pflicht.
  § 16 EEG
Besondere Ausgleichsregelung gem. § 16 Erneuerbare-Energien-Gesetz
Grundlagen
Die Novelle des Erneuerbare-Enegien-Gesetz (EEG) zielt darauf ab, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung konsequent weiter auszubauen. Ziel der Bundesregierung ist, den Anteil der erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 Prozent zu steigern.
Die Kosten für den Bezug von EEG-Strom werden von den Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die Strom an Letztverbraucher liefern, getragen. Diese Kosten können jedoch an die Letztverbraucher weitergegeben werden. Stromintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Schienenbahnen sind von diesen Kosten besonders betroffen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle begrenzt auf Antrag den Anteil der Strommenge, der von Elektrizitätsversorgungsunternehmen an Letztverbraucher, die Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder Schienenbahnen sind, weitergegeben wird, um dadurch die sich aus der Weitergabe der Strommenge für diese Unternehmen ergebenden Kosten zu verringern.
Antragsunterlagen
Der Antrag einschließlich der vollständigen Antragsunterlagen ist beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle jeweils bis zum 30. Juni des laufenden Jahres zu stellen (Ausschlussfrist). Die Entscheidung ergeht mit Wirkung gegenüber dem Antragsteller, dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen und dem regelverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber. Sie wird zum 1. Januar des Folgejahres mit einer Geltungsdauer von einem Jahr wirksam.
Nähere Einzelheiten erfragen Sie bitte per eMail über unser Kontaktformular.

© 2007 Solar-Technik-Beratung Dipl. Betr.Wirt/Bautechniker (grad.) Günter Müller, Goldhecker Weg 6, 61276 Weilrod Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
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