
Wie erreicht man die höchste Rendite?
Die KfW fördert Photovoltaikanlagen zur Netzeinspeisung grundsätzlich nur noch mit dem Nettobetrag (also ohne MwSt).
Das Finanzamt stuft automatisch alle Betreiber von Photovoltaikanlagen als Unternehmer ein. Selbständige erhalten damit vom Finanzamt die MwSt erstattet (zur Ansicht der Richtlinie vom BFM ).
Arbeitnehmer können zwischen zwei Möglichkeiten wählen.
Welche Wahlmöglichkeit haben Arbeitnehmer? Arbeitnehmer können gegenüber dem Finanzamt den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erklären.
Was begünstigt eine hohe Rendite ?
Durch den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung erhalten Arbeitnehmer (Selbständige sowieso) die Mehrwertsteuer für den Kauf der Anlage zurück. Weiterhin erhebt der Betreiber gegenüber seinem Energieversorger zusätzlich zur Einspeisevergütung noch Mehrwertsteuer, die später an das Finanzamt abgeführt wird.
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht nötig.
Empfehlung:
Arbeitnehmer sollten gegenüber dem Finanzamt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.
Der geringe Mehraufwand für die Umsatzsteuererklärung gegenüber dem Finanzamt zahlt sich durch eine höhere Rendite aus
Wie sollte die Anlage finanziert werden?
Dies hängt insbesondere von den jeweiligen persönlichen Rahmenbedingungen ab.
Eine Möglichkeit zur Finanzierung ist der Weg über das KfW Darlehen. Wie bereits oben beschrieben, bieten sich dafür derzeit zwei mögliche Varianten an:
1.) KfW - CO2 Minderungsprogramm
10 Jahre Laufzeit | Nominalzins 3,14% | Auszahlung 96% | Effektivzins 3,94%
Dieses Darlehen gibt es für Antragssteller, die ihre Photovoltaikanlage auf ein selbstgenutztes oder vermietetes Wohngebäude errichten. Die Finanzierung ist in Höhe der Gesamtinvestition möglich
2.) KfW - Umweltprogramm
10 Jahre Laufzeit | Nominalzins 3,65% | Auszahlung 96% | Effektivzins 4,47%
Dieses Darlehen gibt es für Firmen und Selbständige, die ihre Photovoltaikanlage nicht auf Wohngebäude errichten. Die Finanzierung ist in Höhe von 75% der Gesamtinvestition möglich.
Die Beantragung des KfW-Kredits erfolgt in der Regel über die Hausbank.
Dem Antrag sind ein Angebot für die Photovoltaikanlage (evtl. mit Montagekosten) beizulegen. Dann ist die Förderzusage abzuwarten (gegenwärtig ca. 6 Wochen).
Solange der Kreditzinssatz unter dem durchschnittlichen Anlagezinssatz liegt, ist es unter Renditegesichtspunkten sinnvoll den Kredit in Anspruch zu nehmen.
!!! Insbesondere für Betreiber, die in den nächsten Jahren weiterhin eine hohe persönliche Steuerbelastung haben, macht es durchaus Sinn, über ein Darlehen mit Tilgungsaussetzung nachzudenken.
Der Vorteil hierbei:
Der Betreiber der Photovoltaikanlage hat über den gesamten Finanzierungszeitraum im Idealfall keine laufende Belastung. Die Zinsen für das Darlehen können als steuerliche Verluste geltend gemacht werden. Ein anfängliches Disagio reduziert die Zinsbelastung in den ersten Finanzierungsjahren und zudem kann das Disagio im Jahr der Anschaffung zu 100% steuerlich wirksam geltend gemacht werden.
Ein weiterer Vorteil liegt in der Tilgung - der Betreiber einer frei finanzierten Photovoltaikanlage kann die Überschüsse zwischen Zins und Stromverkaufserlös in einer alternativen Anlageform ansparen. Im Idealfall hat der Betreiber somit keinerlei laufende Belastung aus seiner Investition - im Gegenteil, es bleiben nach Ablauf der Finanzierung zusätzliche Vermögenswerte nach der Tilgung übrig. Diese vermögenswerte stehen dem Betreiben netto zur Verfügung
Empfehlung:
Die ideale Finanzierung ist abhängig von den jeweiligen persönlichen Gegebenheiten und sollte individuell mit einem Fachmann besprochen werden. Punkte die hierbei zu beachten sind:
- Persönliche steuerliche Situation
- Finanzierungslaufzeit
- Ertragssicherheit der PV-Anlage
- Gewährleistungsbedingungen des Systemanbieters
- Tilgungsinstrument
- Finanzierungskonditionen